Rechtliche Grundlagen und Zugang
Die Kriseneinrichtungen Nogat´7 und Forsthausallee arbeiten auf der rechtlichen Grundlage von §§ 34, 42 SGB VIII. Sie sind organisatorisch eng verbunden. Die Kooperation der beiden Einrichtungen erstreckt sich insbesondere auf die Bereiche Aufnahme- und Entlassungs-prozesse sowie kollegiale Beratung.
Zielgruppe und Ziele
Das Angebot der Kriseneinrichtungen richtet sich an Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, die Orientierung und Perspektive für ihre kurz- oder mittelfristige Lebensplanung suchen. Viele der Jugendlichen leben in familiären Krisensituationen, sind von Obdachlosigkeit bedroht, wollen aus der Trebe aussteigen oder können in vorangegangenen Jugendhilfeeinrichtungen nicht mehr länger bleiben.
Im Rahmen der Betreuung wird ein Klärungsprozess in Gang gesetzt, an dessen Ende die Rückkehr ins Elternhaus oder die Vermittlung in eine Folgeeinrichtung der Jugendhilfe steht. Ziel ist es, den Jugendlichen Unterstützung zur Bewältigung der akuten Krisensituation anzubieten und die Entwicklung ihrer psychischen Stabilität zu fördern. Dabei ist es erforderlich, den Jugendlichen einen Schutzraum zur Verfügung zu stellen und einen geregelten Tagesablauf zu gewährleisten.
Grundlagen der pädagogischen Arbeit
Die Kriseneinrichtungen arbeiten auf der Grundlage von Handlungs- und Problemlösungs- strategien in Form von Krisenintervention. Ausgehend von der Tatsache, dass in einer Krisensituation eigene Möglichkeiten zur Bewältigung nicht mehr ausreichen, sind von außen kommende Ressourcen und Hilfsmittel entscheidend. Krisenintervention bedeutet eine intensive und gezielt einsetzende Hilfe, wobei eine kurzfristige Umsetzung von Zwischenzielen möglich sein muss.
Methodische Arbeitsansätze
Die Kriseneinrichtungen arbeiten mit den methodischen Verfahren der Krisenintervention, der Bezugsbetreuung und der sozialpädagogischen Beratung. Neben der Gesprächsführung, der Arbeit mit Übertragungssituationen sowie der Ermöglichung modellhaften Lernens, sind in unserer Arbeit auch Vermittlungskompetenzen in Konflikt- oder Streitfällen zwischen den Jugendlichen gefordert. Dabei wird insbesondere ein lösungs- und ressourcenorientierter methodischer Ansatz praktiziert.
In der Krise gelingt Neuorientierung oft ausschließlich über Elemente der Beziehungsarbeit. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die BetreuerInnen statt eines langfristigen über die Krisenintervention hinausgehenden Beziehungsangebotes, bewusst die zukünftige Beziehungsgestaltung thematisieren und die Rahmenbedingung dafür mit den Jugendlichen erarbeiten. Die Krisenintervention stellt eine klassische Weichenstellung dar, damit im weiteren Verlauf Beziehung und Kommunikation besser gelingen können.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Eine entscheidende Voraussetzung für die Überwindung der Krisensituation ist die Entwicklung einer Vertrauensbasis zwischen Jugendlichen, Eltern und den Fachkräften der Einrichtung und des Jugendamtes. Zusammenarbeit mit den Eltern bedeutet hier die vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit der Herkunftsfamilie und dem sozialen Umfeld, aber auch die Unterstützung für die Jugendlichen, sich Problemen in der Familie zu stellen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Kooperation mit dem Jugendamt
Im Kontext der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII werden gemeinsam mit den Jugendlichen, den Eltern, den MitarbeiterInnen des Jugendamtes und den Kriseneinrichtungen der Unterstützungsbedarf, die Hilfeform, der zeitliche Rahmen sowie die Voraussetzung zu ihrer Umsetzung festgelegt. Dabei wird der Klärungsprozess für die Jugendlichen als Weichenstellung für die weitere Lebensplanung definiert. Hinsichtlich der familiären Krisenintervention und der zukünftigen Unterbringung der Jugendlichen ist eine enge Kooperation mit den zuständigen Jugendämtern unverzichtbar.