Wann ist das Betreute Jugendwohnen der richtige Ort für Ihr Kind?
Falls sich die Konflikte mit Ihrem Kind verhärten und die Situation zu Hause untragbar wird, kann es sinnvoll sein, in Zusammenarbeit mit dem für Ihre Familie zuständigen Jugendamt eine räumliche Trennung zu beschließen. Auf längere Sicht kann eine Unterbringung im Betreuten Jugendwohnen sogar dazu führen, dass sich das Verhältnis zu Ihrem Kind wieder verbessert. Um im Betreuten Jugendwohnen aufgenommen zu werden, muss Ihr Kind mindestens 15 Jahre alt sein und bereits so weit selbständig, dass es abends und am Wochenende ohne die Anwesenheit von Erwachsenen auskommt.
Wie wohnt Ihr Kind im Betreuten Jugendwohnen?
Das Betreute Jugendwohnen hat in den Bezirken Charlottenburg und Neukölln unterschiedlich große Wohnungen, in denen 1 bis 5 Jugendliche leben und betreut werden. Die Betreuung erfolgt durch erfahrene pädagogische Fachkräfte an Werktagen. Nachts und am Wochenende sind die Jugendlichen in unseren Wohnungen grundsätzlich alleine; nur für Notfälle sind die BetreuerInnen telefonisch zu erreichen. Die Jugendlichen versorgen sich (angeleitet) selbst und gehen in ihre jeweiligen Schulen oder Ausbildungsstellen. Ein Schulwechsel nur aufgrund des Einzugs in das Betreute Jugendwohnen ist nicht notwendig.
Natürlich gibt es auch Hausordnungen, die sich am gesetzlichen Jugendschutz orientieren und Regeln, die das Miteinander in den Einrichtungen vorgeben.
Welches Ziel verfolgen wir im Betreuten Jugendwohnen?
Zunächst geht es um eine Entspannung der aktuellen Konfliktsituation.
Grundsätzlich verfolgen wir im Betreuten Jugendwohnen das Ziel, Ihrem Kind alles beizubringen was es braucht, um selbständig zu werden und auf eigenen Füßen zu stehen.
Im Weiteren führen die pädagogischen Fachkräfte regelmäßig Gespräche mit ihrem Kind, dem Jugendamt und Ihnen. Dabei sollen Ziele entwickelt und Wege zur Selbständigkeit vereinbart werden.
Als Eltern bleiben Sie auch während des Aufenthaltes Ihres Kindes bei uns in der Verantwortung und werden in unsere Arbeit in dem Maße, wie Sie es können und möchten mit einbezogen. Darüber hinaus sind Sie als Eltern eines minderjährigen Kindes regelmäßig an der Hilfeplanung beim Jugendamt beteiligt.
Wie kommt Ihr Kind in das Betreute Jugendwohnen?
Der Weg zu unserem Angebot führt immer über Ihr zuständiges Jugendamt. Dort wird im Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind entschieden, welche Hilfe angemessen ist.
Die Anschrift und Ihre Ansprechperson beim Jugendamt erfahren Sie im Bezirksamt Ihres Wohnortes. Dort erhalten Sie auch Hilfe bei der Suche nach einem freien Platz.