BEW Neukölln: Informationen für Eltern

Wann ist das Betreute Einzelwohnen der richtige Ort für Ihr Kind?
Falls sich die Konflikte mit Ihrem Kind verhärten und die Situation zu Hause untragbar wird, kann es sinnvoll sein, in Zusammenarbeit mit dem für Ihre Familie zuständigen Jugendamt eine räumliche Trennung zu beschließen. Auf längere Sicht kann eine Unterbringung im Betreuten Einzelwohnen sogar dazu führen, dass sich das Verhältnis zu Ihrem Kind wieder verbessert. Um im Betreuten Einzelwohnen aufgenommen zu werden, muss Ihr Kind mindestens 15 Jahre alt sein und bereits so weit selbständig, dass es in der eigenen Wohnung ohne die Anwesenheit von Erwachsenen auskommt.

Wie wohnt Ihr Kind im Betreuten Einzelwohnen?
Das Betreute Einzelwohnen hat im Bezirk Neukölln 18 1-Zimmer-Wohnungen, in denen je 1 Jugendlicher lebt und betreut wird. Die Betreuung erfolgt durch erfahrene pädagogische Fachkräfte. Diese treffen die Jugendlichen an mindestens zwei Terminen in der Woche. Ansonsten sind die Jugendlichen in unseren Wohnungen grundsätzlich alleine; nur für Notfälle sind die BetreuerInnen am Wochenende  telefonisch zu erreichen. Die Jugendlichen versorgen sich (angeleitet) selbst und gehen in ihre jeweiligen Schulen oder Ausbildungsstellen. Ein Schulwechsel nur aufgrund des Einzugs in das Betreute Einzelwohnen ist nicht notwendig.

Die Jugendlichen unterzeichnen beim Einzug einen Nutzungsvertrag, in welchem sie sich verpflichten, die Hausordnung und die am gesetzlichen Jugendschutz orientierten Regeln des Betreuten Einzelwohnens zu beachten.

Welches Ziel verfolgen wir im Betreuten Einzelwohnen?
Grundsätzlich verfolgen wir im Betreuten Einzelwohnen das Ziel, Ihrem Kind alles beizubringen was es braucht, um selbständig zu werden und auf eigenen Füßen zu stehen.    Im Idealfall erfolgt danach eine Überleitung in den eigenen Wohnraum.

Im Weiteren führen die pädagogischen Fachkräfte regelmäßig Gespräche mit ihrem Kind, dem Jugendamt und Ihnen. Dabei sollen Ziele entwickelt und Wege zur Selbständigkeit vereinbart werden.

Als Eltern bleiben Sie auch während des Aufenthaltes Ihres Kindes bei uns in der Verantwortung und werden in unsere Arbeit in dem Maße, wie Sie es können und möchten mit einbezogen. Darüber hinaus sind Sie als Eltern eines minderjährigen Kindes regelmäßig an der Hilfeplanung beim Jugendamt beteiligt.

Wie kommt Ihr Kind in das Betreute Einzelwohnen?
Der Weg zu unserem Angebot führt immer über Ihr zuständiges Jugendamt. Dort wird im Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind entschieden, welche Hilfe angemessen ist.

Die Anschrift und Ihre Ansprechperson beim Jugendamt erfahren Sie im Bezirksamt Ihres Wohnortes. Dort erhalten Sie auch Hilfe bei der Suche nach einem freien Platz.